Dienstleistungen

Geschäftsführung

Der Geschäftsführer steht dem Stiftungsrat als „rechte Hand“ zur Seite und hat eine zentrale Funktion für die Vorsorgeeinrichtung. Er handelt im Namen des Stiftungsrats, ist dabei aber an die entsprechenden Reglemente und an die vom Stiftungsrat erlassenen Richtlinien gebunden.

Aufgaben im Einzelnen

  • Unterstützung des Stiftungsrats im fachlichen Bereich der beruflichen Vorsorge
  • Ausarbeitung von Entscheidungsgrundlagen
  • Vorbereitung, Organisation und gegebenenfalls Leitung der Stiftungsratssitzungen
  • Teilnahme an den Stiftungsrats- und Kommissionssitzungen mit beratender Stimme
  • Protokollführung von Stiftungsrats- und Kommissionssitzungen
  • Erstellung des Geschäftsberichts bzw. Jahresberichts
  • Erstellung der Jahresplanung der Vorsorgeeinrichtung
  • Durchführung der Qualitätskontrolle (IKS)
  • Organisation von Ausschreibungen
  • Erstellung und Durchführung einer Liquiditätsplanung
  • Erstellung der notwendigen Informationen zuhanden des Stiftungsrats
  • Information der Versicherten in Absprache mit dem Stiftungsrat gemäss den gesetzlichen Bestimmungen u.a. über die Jahresrechnung, den Kapitalertrag, den Risikoverlauf sowie über Anpassungen von Reglementen und Organisation.
  • Kontakt mit der Personalabteilung, der Revisionsstelle, dem Experten für berufliche Vorsorge, der Rückversicherung, den Aufsichtsbehörden, der Verwaltung, den Ämtern und weiteren externen Stellen.